Zum einen können
diese Geräte für Umwelt und Menschen schädliche Schwermetalle
enthalten, zum anderen besitzen sie aber auch Rohstoffe von
Wert.
In Deutschland sind Endverbraucher laut §9 des Elektrogesetzes
dazu verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Dafür sind
Sammelstellen durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger (Kommunen) aufgestellt worden, wo
entsprechende Geräte abgegeben werden können. Bitte
informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung,
wo in Ihrer Nähe solche Möglichkeiten der Entsorgung vorhanden
sind.
Wenn Sie Ihr Gerät also nicht mehr nutzen wollen, dann helfen
Sie uns, alle Rohstoffe wieder dorthin zu bringen, wo sie
hingehören oder von weiterem Nutzen sind.
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